Qualifikationsförderungszuschuss
Beim Qualifikationsförderungszuschuss handelt es sich um einen Zuschuss für ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose, Arbeitssuchende, Zivil- und Präsenzdienern und Lehrlinge mit Hauptwohnsitz im Burgenland. Die Bildungsmaßnahme hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind.
Voraussetzungen:
Die Bildungsmaßnahme dient der berufsorientierten Weiterbildung. Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden.
Antragstellung:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at
Tel: 057-600/1060
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/qualifikationsfoerderungszuschuss/
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