Qualifikationsförderungszuschuss
Beim Qualifikationsförderungszuschuss handelt es sich um einen Zuschuss für ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose, Arbeitssuchende, Zivil- und Präsenzdienern und Lehrlinge mit Hauptwohnsitz im Burgenland. Die Bildungsmaßnahme hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind.
Voraussetzungen:
Die Bildungsmaßnahme dient der berufsorientierten Weiterbildung. Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden.
Antragstellung:
Der Antrag muss vor der jeweiligen Bildungsmaßnahme beim
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
eingelangt sein.
Auf der Homepage des Landes www.burgenland.at kann der Antrag auch online verfasst werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen per Post zu senden oder bei der Behörde vorzulegen.
Weitere Informationen:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Soziales, Gesundheit, Familie und Sport
Tel.: 02682 (bzw. 057 zum Ortstarif) / 600 2286
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