Der Weg zum anerkannten Berufsabschluss erfolgt in einem Anerkennungsverfahren, das aus mehreren Prozessphasen besteht, die nachfolgend näher beschrieben werden:
Einstiegsberatung
Im ersten Prozessschritt können interessierte Personen eine Einstiegsberatung in Anspruch nehmen. Sie vereinbaren mit den BeraterInnen einen Termin, bei dem sie genau über den Verfahrensweg zu ihrem angestrebten Berufsabschluss informiert werden. Hier wird auch abgeklärt, ob diese Verfahrensweise die jeweils passende ist und vor allem auch, ob ein entsprechendes Ausmaß an beruflicher Erfahrung überhaupt vorliegt, um die Teilnahme an diesem Verfahren als sinnvoll zu empfehlen. Die Entscheidung für oder gegen eine Projektteilnahme wird getroffen. Die BeraterInnen stehen den TeilnehmerInnen während des gesamten Prozesses als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Portfolioarbeit
Bei einer Entscheidung für die Teilnahme folgt der Portfolioprozess, bei dem im Rahmen von Gruppenworkshops aber auch in Einzelsettings mit dazwischen liegender individueller Arbeit zu Hause, die TeilnehmerInnen von geschulten PortfoliotrainerInnen dabei unterstützt werden, ihre Berufsportfolios zu erstellen; d.h. hier wird eine Portfoliomappe ausgefüllt und auf der Basis eines Selbsteinschätzungsprozesses beschrieben, was die TeilnehmerInnen im Hinblick auf ihr Berufsbild alles können, welche Tätigkeiten sie ausgeübt haben, welche beruflichen Erfahrungen sie besitzen usw; es geht um die Darstellung eines detaillierten Bildes über die – im Hinblick auf den angestrebten Berufsabschluss – bereits vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Performanzfeststellung 1
Darauf folgt dann eine sogenannte erste Performanzfeststellung, bei der die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer im Rahmen eines Fachgesprächs die Ergebnisse des Portfolioprozesses und das tatsächliche Vorhandensein der im Portfolio beschriebenen Kompetenzen überprüft (eventuell auch durch die Beurteilung von Praxisnachweisen und Arbeitsproben). Grundlage ist dabei das jeweilige Berufsbild bzw. die Prüfungsordnung. Das Ergebnis ist eine Positivliste und eine offene Liste an Kompetenzen, die in ergänzenden Weiterbildungen nachgeholt werden sollen.
Weiterbildungsberatung
Nach Abschluss der ersten Kompetenzfeststellung durch Portfolio und Performanzfeststellung wird den KandidatInnen eine eingehende Weiterbildungsberatung angeboten. Es wird unter anderem ein Bildungsplan mit ihnen erstellt, in dem die ergänzenden, an die individuellen Bedürfnisse orientierten Weiterbildungen mit den entsprechenden Schulungsinstituten aufgelistet werden. Im Rahmen der Weiterbildungsberatung findet auch die Information über die Qualifizierungsförderung der Landesregierung statt bzw. wie das Ansuchen zu erfolgen hat.
Ergänzende Weiterbildungen
Diese sollen dann bei den SchulungsträgerInnen - im BFI, WIFI oder BUZ - nachgeholt werden können. Wobei hier auch daran gedacht ist, bei Bedarf die Berufsschule bzw. für praktische Fertigkeiten unter Umständen auch Betriebe einzubeziehen.
Abschlussbezogene Beratung
In einem abschlussbezogenen Beratungsgespräch wird nochmals diese „Aufschulung" bzw. das Nachholen der „offenen Liste" reflektiert und genauer über die abschließende Performanzfeststellung informiert.
Performanzfeststellung 2
Bei der zweiten Performanzfeststellung überprüft eine Lehrabschlussprüfungskommission den Weiterbildungserfolg bzw. die neu erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Validierung/Berufsabschluss/Lehrabschluss
Nach der positiv abgelegten zweiten Performanzfeststellung wird dem/der KandidatIn seitens der Lehrlingsstelle ein Lehrabschlussprüfungszeugnis ausgefertigt. Damit ist man im jeweiligen Beruf FacharbeiterIn.
Begleitendes Coaching
Während des gesamten Anerkennungsprozesses erfolgt ein begleitendes Coaching durch qualifizierte regionale BeraterInnen.
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